Notwehr

    • Kim erschießt ihren Ex-Arbeitgeber (Gary?) in "Notwehr" auf entsprechendes "Zureden" durch Jack. Nach meiner Ansicht war das überflüssig und stellt einen sogenannten Notwehrexzess dar. Diesen rechtlichen Hintergrund diskutiere ich eben über die Newsgroups at.gesellschaft.recht und de.soc.recht.misc. Wer Lust hat, bitte am Besten dort mitreden, um hier nicht mit zu viel juristischem "Fachchinesisch" den vermutlich großteils uninteressierten Teil der Leserschaft zu langweilen. (Sorry, falls ich falsch liegen sollte!)

      Markus K
    • Wenn ich an Kims Stelle gewesen wäre, hätte ich wahrscheinlich nicht geschossen. Denn ich wäre nicht minutenlang zwei Meter neben dem bewusstlosen Gary sitzen geblieben und hätte meinen Vater angerufen, was ich machen sollte. Auch wenn sie eine Heidenangst gehabt haben muss, hätte ich sie weglaufen können ?( ;). Ganz in Ordnung war das nicht, Gary hätte für seine Taten in den Knast gehört.
      George zu Jack:
      Wollen Sie ein echter Held sein? Dann sage ich Ihnen, was Sie tun müssen. Sie kehren zurück und räumen Ihr Leben auf. Sie bringen die Dinge mit Ihrer Tochter in Ordnung und dienen weiter unserem Land. Dazu braucht es wirklich Mut.
    • Re: Notwehr

      Original von Zebra
      Auch wenn sie eine Heidenangst gehabt haben muss, hätte ich sie weglaufen können ?( ;). Ganz in Ordnung war das nicht,


      Da bin ich voll bei Dir. GENAU diese Meinung vertrete ich auch. Mit juristischem Background ausgestattet sehe ich das aus diesem Grund als sogenannten Notwehrexzess. Das heisst: Weglaufen hätte gereicht, erschießen war in der Situation nicht angemessen. Kim hat sich im Prinzip des Mordes zu verantworten.

      Die genauen rechtlichen Hintergründe habe ich, wie erwähnt, in den genannten Newsgroups und auch in Yvonnes 24tv.de-Seite-Gästebuch gepostet.

      Gerade das kalifornische Strafrecht (California penal code, Art. 197, 198 ) legt hier einen sehr strengen Massstab an (strenger als das vergleichsweise liberale deutsche und das strengere österreichische Strafrecht).

      Fazit: Handelte Kim rein aus Angst (Schock...), kommt sie nach deutschem Strafrecht vermutlich mit Notwehr "davon". Da sollte sie halt nichts vom minutenlangen Herumgrübeln erzählen. Dass es eine gelindere Form gegeben hätte, spielt in diesem Fall (Furcht, ...) keine Rolle.

      Nach österreichischem Recht ist sie sehr wohl strafbar, sie hätte neben dem Weglaufen auch z.B. Gary ins Bein schießen können, damit er sie nicht verfolgen kann oder so. Es hätte genug Alternativen gegeben. Eine Verurteilung wegen Mord wäre hier sogar sehr wahrscheinlich.

      Nach kalifornischem Recht, das noch einen Schritt weitergeht, wäre eine Tötung in Notwehr neben den oben erwähnten Kriterien zusätzlich notwendig, dass Kim es AUSSCHLIESSLICH aus ihrer Furcht etc. heraus getan hätte. Hier zweifelte Kim aber noch und vielmehr wurde sie von ihrem Vater dazu gar angestiftet. Hier liegt ein klarer Fall von Strafbarkeit vor.

      Im Übrigen wäre Jack Bauer wegen des Anstiftens zum Mord zumindest nach österreichischem und deutschem Recht ebenso strafbar wegen Mord (in Ö: Bestimmungstäter genannt).

      lG
      Markus

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    • Im Prinzip hast du recht, es war wohl kaum ganz gesetzeskonform, was Kim und Jack da gemacht haben. Allerdings ist dies nur ein Fall von vielen, denn Gesetzesverstösse und zweifelhafte Methoden scheinen ein wichtiger Bestandteil dieser Serie zu sein und vor allem der gute Jack scheints mit dem Gesetz nicht so genau zu nehmen. Da wird gefoltert, Zeugen werden entführt, Beamte attackiert, usw. Nicht zu vergessen der Typ, den Jack gleich in der ersten Folge umlegt, um ihm danach den Kopf abzusägen.
      Und ich würde das alles nicht mal als sonderlich unrealistisch bezeichnen, denn in der Welt der Geheimdienste gelten eben andere Regeln.
      Was Kim betrifft: Vermutlich würde dieser Fall ganz klar als "Notwehr" abgehakt und nicht näher untersucht. Und wenn doch würde Jack wohl seine Beziehungen spielen lassen, um die Dinge zurechtzubiegen.
    • Naja, mich macht es zwar immer verrückt wenn ich zusehen muss wenn die da fast einen psychischen Koller bekommt und zu geschockt ist um davon zu laufen.
      Wie auch immer: Das Verhalten kann man schon in gewisser Weise als Notwehr durchgehen lassen, immerhin hätte der Matheson Kim sicher umgebracht.
      Außerdem ist auch das erschießen von dem einen Terroristen durch Jack in der 1. Folge sicher nicht unrealistisch. Ich möchte nicht wissen was da in wirklichkeit alles passiert in den USA.

      Der Fall von Kim zu untersuchen wäre sowieso sinnlos. Ich meine Jack hat Millionen von Menschen das Leben gerettet. Er war es der den Krieg verhindert hat. Ein Anruf beim Präsidenten (der ihm ja voll vertraut und sicher alles für jack machen würde) und Kim ist frei ...

      gruß,
      heinzler
    • Original von heinzler
      Der Fall von Kim zu untersuchen wäre sowieso sinnlos. Ich meine Jack hat Millionen von Menschen das Leben gerettet. Er war es der den Krieg verhindert hat. Ein Anruf beim Präsidenten (der ihm ja voll vertraut und sicher alles für jack machen würde) und Kim ist frei ...

      gruß,
      heinzler



      @ heinzler

      na ob das mit einem anruf beim präsidenten getan ist bezweifle ich. präsident palmer ist ja so ein gerechtigkeitsfanatker. und nur weil kim jacks tochter ist, hat sie noch lange keine narrenfreiheit.

      aber nun zur notwehr.

      das gleiche habe ich mir auch gedacht. ob das mal notwehr war?
      ich denke, wenn kim dafür vor gericht käme, könnte das so oder so ausgehen. aber ne anklage müsste es auf alle fälle geben. kommt wahrscheinlich drauf an, wie clever ihr verteidiger wäre...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von COP ()

    • Hi Markus, studierst du Jus in Wien? Falls ja, welches Semester?

      Übrigens hat man bei Notwehr zwar das gelindeste zur Verfügung stehende Mittel auszuwählen, das jedoch den Angriff VERLÄSSLICH abwehrt. Kim konnte nicht wissen, ob Gary nicht noch eine Waffe bei sich trägt.

      Und selbst wenn Kimm "überreagiert" hat:

      §3 Abs.2 StgB (Österreichs):

      Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung bedient ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht (sogenannte "asthenischer Affekt" , Anm.), nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.

      Sprich man könnte Kim wegen fahrlässiger Tötung belangen, dies aber nur, wenn man annimmt, dass ihre Furcht an sich sorgfaltswidrig war, sprich, dass sich ein "maßgerechter Mensch", aus ihrem Verkehrskreis, in ihrer Situation NICHT derart gefürchtet hätte.

      Jack's Bestimmungstäterschaft hab ich jetzt bewusst ausgeklammert....
    • Original von Rabbitweed
      Hi Markus, studierst du Jus in Wien? Falls ja, welches Semester?


      1.: ja, 2.: 10. (und hoffentlich vorletztes) Semester


      Übrigens hat man bei Notwehr zwar das gelindeste zur Verfügung stehende Mittel auszuwählen, das jedoch den Angriff VERLÄSSLICH abwehrt.


      Ja, ich weiss. :)


      Kim konnte nicht wissen, ob Gary nicht noch eine Waffe bei sich trägt.

      So sah das eigentlich nicht aus. Wie gesagt: Der lag ja eine Zeit regungslos am Boden rum, da hätte Kim locker wegrennen können. Und auch wenn er doch noch irgendwo eine Waffe gehabt hätte: Wenn ihm Kim ins Bein schießt oder so, dann hat er erstmal Riesenschmerzen, hat eine Schrecksekunde etc. Also das mit dem glatten Schuss war nach meiner Auffassung jedenfalls ein Notwehrexzess. (Das das bei einem Prozess natürlich vermutlich anders geschildert würde, ist klarerweise eine andere Geschichte. Da stimme ich mit den obigen Beiträgen auch überein.)


      Und selbst wenn Kimm "überreagiert" hat:

      §3 Abs.2 StgB (Österreichs):

      Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung bedient ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht (sogenannte "asthenischer Affekt" , Anm.), nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.

      Sprich man könnte Kim wegen fahrlässiger Tötung belangen, dies aber nur, wenn man annimmt, dass ihre Furcht an sich sorgfaltswidrig war, sprich, dass sich ein "maßgerechter Mensch", aus ihrem Verkehrskreis, in ihrer Situation NICHT derart gefürchtet hätte.


      Ähem. Wie kann eine Furcht sorgfaltswidrig sein? ?(
      Nach meiner Ansicht ist darunter zu verstehen, dass die Wahl/Anwendung des Mittels in dieser Situation (Furcht ...) aus objektiver Sicht (der Massfigur) sorgfaltswidrig war. Anders gesagt: Wie reagiert jemand, der in so einer Situation steckt wie Kim. Würde er/sie auch einfach (er)schießen?
      Ich wage das zu bezweifeln.

      Es stellt sich überhaupt die Frage, ob nicht Kim eigentlich einen Mord begangen hat, zumal sie den Tod Garys "ernstlich für möglich hielt und sich damit abfand", im Prinzip sogar für sicher hielt.


      Jack's Bestimmungstäterschaft hab ich jetzt bewusst ausgeklammert....

      Ja, das würde ich im Übrigen ziemlich glatt als Mord beurteilen.
      Nothilfe bzw. Bestimmung zu fahrlässiger Tötung kommt hier deswegen nicht in Betracht, weil Jack nicht vor Ort war (und nicht zuletzt daher keine Nothilfe leisten konnte) und er sagte doch mehrmals glatt: "Erschieß ihn, erschieß ihn ..." was eindeutig einen entsprechenden Vorsatz dokumentiert.
    • ihr habt aber mit bekommen, dass es sich hierbei um eine Serie handelt?

      Bei Thrillern oder Actionfilmen oder auch Serien suche ich nie nach viel Logik.

      Ich will einfach unterhalten werden und das wurde ich bei S1 und S2 sehr gut. Einfach das beste was die letzten Jahre im TV kam.

      Aber viel Logik suche ich da nicht. Das verdirbt in meinen Augen den Spass.
    • Original von Jason Evil
      ihr habt aber mit bekommen, dass es sich hierbei um eine Serie handelt?

      Bei Thrillern oder Actionfilmen oder auch Serien suche ich nie nach viel Logik.

      Ich will einfach unterhalten werden und das wurde ich bei S1 und S2 sehr gut.


      Das stimmt schon und das bestreitet ja auch keiner.

      Die Sache ist nur die: So entstehen "urban legends", d.h. die erzieherische Wirkung des Fernsehens könnte hier vielleicht fatal sein. Es könnte so verstanden werden, dass man im Zweifel lieber mal abdrücken sollte. Man wird das dann schon als Notwehr oder so hindeichseln können. Jedenfalls spricht die US-Kriminalstatistik hier ihre eigene Sprache...

      Ein Wegrennen von Kim, wobei der Zuseher im Unsicheren gelassen wird, ob sie es wirklich schafft endgültig davon zu kommen, wäre ein zusätzliches Spannungsmoment und das ganz im Stil von "24", finde ich.
      Aber ich war ja nicht der Regisseur, bin dafür ja auch viel zu europäisch... :D

      *********************************************************

      Übrigens ein kleiner Nachtrag für die Interessierten:

      Die Gesetzestexte zum Thema Notwehr können hier nachgelesen werden:

      österreichisches StGB: § 3 Notwehr:
      sbg.ac.at/ssk/docs/stgb/stgb1_16.htm#3

      deutsches StGB: §§ 33, 34:
      dejure.org/gesetze/StGB/33.html und 34.html

      LA liegt ja in Kalifornien, siehe hierzu:
      California penal code, Art. 197, 198:
      caselaw.lp.findlaw.com/cacodes/pen/187-199.html
      llr.lls.edu/volumes/v36-issue4/documents/9selfdefense.pdf

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Markus K ()